Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Auszubildende sind nach § 5 Abs. 2 (7) Berufsbildungsgesetz (BBiG) dazu verpflichtet, während
der Ausbildung schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen.
Warum ist der Ausbildungsnachweis zu führen?
Um den sachlichen und zeitlichen Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule für alle Beteiligten (Auszubildende, Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und gesetzliche Vertreter) in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar zu machen. Er dient zugleich als Kontrollinstrument. Das Führen des Ausbildungsnachweises ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung des Auszubildenden zu der Abschlussprüfung.
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Hier sind alle Infos mit Bestellmöglichkeit zum Online-Berichtsheft:
Auf dieser Seite befindet sich auch eine Demoversion (oben unser „Ausprobieren“) und unter „Seminare“ die nächsten kostenlosen Schulungen.
Für die Gesellenprüfung Teil I und Teil II ist nur diese Ausführung des Berichtsheftes bzw. diese Online-Version zulässig!
Unter obigem Link kann die nach der neuen Ausbildungsverordnung komplett überarbeitete Fassung der Dokumentenmappe „Lehrzeit im Metallhandwerk“ bestellt werden.
Weiterführende Informationen über nachfolgenden Link bei der HWK Aschaffenburg.
