Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Auszubildende sind nach § 5 Abs. 2 (7) Berufsbildungsgesetz (BBiG) dazu verpflichtet, während
der Ausbildung schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen.
Warum ist der Ausbildungsnachweis zu führen?
Um den sachlichen und zeitlichen Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule für alle Beteiligten (Auszubildende, Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und gesetzliche Vertreter) in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar zu machen. Er dient zugleich als Kontrollinstrument. Das Führen des Ausbildungsnachweises ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung des Auszubildenden zu der Abschlussprüfung.
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