Für alle Gesellenprüfungen im Januar 2022 gilt:
Aufgrund des Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung – durch die Vollzugsausnahme vom 26.11.2021 ergänzt – gilt für den Prüfungsbetrieb im Bereich der Gesellen- und Abschlussprüfungen der Handwerkskammer und der Innungen die 3G-Regel, d.h. an der Prüfung teilnehmen kann nur, wer folgende Bedingungen erfüllt:
- Geimpfte Personen mit Impfnachweis
- Genesene Personen mit Genesenennachweis
- Nicht geimpfte oder genesene Prüfungsteilnehmende müssen an jedem Prüfungstag einen negativen PoC-Antigen-Test (z. B. Apotheke, Arzt, öffentliches Testzentrum; vor max. 24 Std. durchgeführt) vorlegen